Jugendordnung Sportkreis Esslingen

 

Sportkreisjugend Esslingen Jugendordnung

 

  1. Name und Mitgliedschaft
Alle Mitglieder bis 23 Jahre in Sportvereinen, die dem Sportkreis Esslingen angehören, sowie alle unmittelbar in der Vereins- und Fachverbandsjugendarbeit tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden die Sportkreisjugend (SKJ) im Sportkreis Esslingen.
  1. Aufgaben und Ziele
Die Sportkreisjugend ist jugend- und gesellschaftspolitisch aktiv. Sie will jungen Menschen ermöglichen, in zeitgemäßen Gemeinschaften Sport zu treiben, die Jugendarbeit in Sportvereinen und –verbänden unterstützen, freizeitsportliche Betätigungen fördern, freizeitkulturelle Angebote bereitstellen und das gesellschaftspolitische Engagement anzuregen, um damit zur Persönlichkeitsbildung junger Menschen beizutragen. Die Sportkreisjugend vertritt die gemeinsamen Interessen aller Mitglieder und führt ihre Geschäfte eigenverantwortlich und selbständig.
  1. Sportkreisjugendtag
Der Sportkreisjugendtag ist das oberste Organ der SKF. Sie tritt ab 2010 alle 2 Jahre vor dem Sportkreistag zusammen und wählt die Sportkreisjugendleitung.Diese besteht aus:
- dem/der SportkreisjugendleiterIn
- bis zu drei Stellvertreter/Innen, wovon eine Person für das Finanz- und Zuschusswesen
 zuständig ist.
- dem/der SportkreisjugendsprecherIn (Alter bis 25 Jahre)
- sowie weiteren Beisitzern/innen.Die Mitglieder der Sportkreisjugendleitung werden für 2 Jahre gewählt. Der/die Jugendsprecher darf bei seiner/ihrer Wahl das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Jeder Verein und jeder Fachverband hat beim Sportkreisjugendtag drei Stimmen. Mindestens eine dieser drei Stimmen muss durch eine Person unter 25 Jahren abgegeben werden. Jedes Mitglied der Sportkreisjugendleitung hat eine Stimme.
  1. Sportkreisjugendleitung
Der/die SKJ-LeiterIn ist stimmberechtigtes Mitglied im Sportkreisvorstand und vertritt die SKJ nach innen und außen. Er/Sie leitet die SKJ-Sitzungen, bei denen die Jugendarbeit geplant, vorbereitet, koordiniert und beschlossen wird. Die Sportkreisjugendleitung wählt aus ihren Reihen eine/n stimmberechtigten Vertreter/In in den Sportkreisausschuss. Die Sportkreisjugendleitung kann für besondere Aufgaben Mitarbeiter/innen berufen, deren Tätigkeit mit der Erledigung der gestellten Aufgaben endet.
  1. Finanzen
Die SKJ wirtschaftet eigenverantwortlich. Sie ist verantwortlicher Empfänger der Zuschüsse für jugendpflegerische Maßnahmen. Die SKJ-Kasse wird vom Finanzreferenten geführt. Jährlich ist ein Haushaltsplan zu erstellen und eine Jahresabrechnung durchzuführen, die mit der Kasse des Sportkreises abzustimmen ist.
  1. Gültigkeit
Die Jugendordnung ist Teil der Satzung des Sportkreises. Sie muss vom SKJ-Tag mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Die Jugendordnung bzw. eine Änderung derselben tritt mit der Bestätigung durch den Sportkreisausschuss in Kraft.
  1. Sonstige Bestimmungen
Für Einberufungen, Beschlussfähigkeit, Wahlen, Anträge usw. gelten sinngemäß die Bestimmungen der Jugendordnung der Württembergischen Sportjugend (§§ 5.5 und §§ 5.6)

Esslingen, den 19.10.2007

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