Ehrungsordnung Sportkreis Esslingen

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Die Satzung als Download : 

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 Württembergischer Landessportbund e.V

 Sportkreis Esslingen e.V.                               

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Ehrungen im Sportkreis Esslingen e.V.                               

  1. Ehrungen des Württembergischen Landesportbundes (WLSB) und der Württembergischen Sportjugend (WSJ)

    Die Ehrungen des WLSB und der WSJ sind Bestandteil der Ehrungen des Sportkreises Esslingen.

  2. Ehrungen des Sportkreises Esslingen

    Neben den Ehrungen des WLSB und der WSJ gibt es laut § 4 Absatz 3 der Satzung des Sportkreises Esslingen folgende Ehrung:

    Im Einzelnen gilt:

    Zu Ehrenmitglied des Sportkreises Esslingen können Personen ernannt werden, die sich um den Sport im Landkreis Esslingen in

    herausragender Weise verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder sollen bei ihrer Ernennung eine mindestens 20 jährige Tätigkeit im Sportkreis nachweisen.

    Zur/m Ehren Präsidenten*in des Sportkreises Esslingen kann ernannt werden, wer mindestens 10 Jahre Sportkreisvorsitzende oder

    Sportkreis-Vorsitzender war und mindestens 20 Jahre ein Amt im Sportkreis Esslingen bekleidete und mindestens 50 Jahr alt ist.

    Mit der Ernennung zum Ehrenmitglied wird eine Urkunde verliehen.

    Esslingen, 24.08.2021

 

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