Datenschutz

Datenschutzordnung Sportkreis Esslingen e.V.

Hinweis:
Mit Rücksicht auf bessere Lesbarkeit erfolgen Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung stets wertungsfrei in der sprachlichen Grundform und stellvertretend für die weibliche und männliche Form.


Präambel

Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu gewährleisten, hat der Sportkreisrat die nachfolgende Datenschutzordnung beschlossen. Sie tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Sportkreises Esslingen e.V. in Kraft.


§ 1 Allgemeines

Der Sportkreis Esslingen e.V. verarbeitet zur Erfüllung seiner Zwecke und Aufgaben personenbezogene Daten unter anderem von

• Funktionsträgern seiner Mitglieder und seiner angeschlossenen Mitgliedsorganisationen,
• Teilnehmern am Sport-, Kurs- und Veranstaltungsbetrieb,
• Mitarbeitern sowie
• Teilnehmern am Sportabzeichen Wettbewerb, die keinem (Mitglieds-)Verein angehören

sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in Dateisystemen (z.B. als ausgedruckte Listen). Darüber hinaus veröffentlicht der Sportkreis Esslingen e.V. personenbezogene Daten im Internet, er leitet sie an Dritte weiter oder legt sie Dritten offen. In all diesen Fällen sind die geltenden datenschutzrechtlichen Gesetze und sonstigen Bestimmungen (z.B. EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu), diese Datenschutzordnung) von allen Personen im Sportkreis Esslingen e.V. zu beachten, die personenbezogene Daten verarbeiten.

Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter ebenso geschützt wie im weiteren Verlauf der Mitgliedschaft erhobene Daten.


§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder

1. Der Sportkreis Esslingen e.V. verarbeitet personenbezogene Daten unterschiedlicher Kategorien, die im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten entsprechend aufgeführt sind.

2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Sportkreis Esslingen e.V. insbesondere folgende Daten seiner Mitgliedsvereine und Verbände sowie deren Funktionsträger:

• Vorname, Nachname
• Anschrift und Kommunikationsdaten (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adressen)
• Geburtsdatum und Geschlecht
• Funktion im Verein/Verband
• Beginn und Ende der Funktion
• Bankverbindung

3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zum Württembergischen Landessportbund e.V. (WLSB) sowie zu den Mitgliedsorganisationen des WLSB leitet der Sportkreis Esslingen e.V. personenbezogene Daten an diese weiter, soweit dies zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben der Verbände erforderlich ist. Dies gilt auch für Personen, die am Sportabzeichen Wettbewerb teilnehmen und keinem (Mitglieds-)Verein angehören.


§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereins-, Sportkreis- und Verbandsaktivitäten kann der Sportkreis Esslingen e.V. personenbezogene Daten in Aushängen, in Vereins-, Sportkreis- und Verbandspublikationen (z.B. Verbandsmagazin SPORT in BW) und in Internetauftritten veröffentlichen und an die Presse weitergeben. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen (z.B. Teilnehmer an Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellung, Ergebnisse, Torschützen, Alter oder Geburtsjahrgang, ...).

2. Der Sportkreis Esslingen e.V. veröffentlicht außerhalb öffentlicher Veranstaltungen angefertigte Fotos und Videos nur und ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.

3. Der Sportkreis Esslingen e.V. kann auf seiner Internetseite personenbezogene Daten der Präsidiumsmitglieder (Vorstandsmitglieder), des Sportkreisrats (erweiterten Vorstands) und der Sportabzeichen-Prüfer sowie der Übungsleiter mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlichen.


§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Sportkreis

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der jeweilige Vorstand des Sportkreises Esslingen e.V. nach § 26 BGB.
Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.


§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen

1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern erhalten die jeweiligen Personen im Sportkreis Esslingen e.V. (z.B. Präsidiumsmitgliedern, Geschäftsstellenpersonal, Abteilungs-, Übungs-, Veranstaltungsleiter) nur insofern, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern werden an Andere nur dann herausgegeben, wenn die erforderliche Einwilligung hierzu vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich z.B. die Teilnehmer von Versammlungen oder anderen Veranstaltungen, etwa zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.

3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung eines Sportkreistages im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Sportkreis Esslingen e.V. eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Kontaktdaten als Ausdruck oder in digitalisierter Form zur Verfügung. Das Mitglied, das das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher förmlich eine datenschutzrechtliche Verschwiegenheitserklärung sowie eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung umgehend vernichtet werden.


§ 6 Kommunikation per E-Mail

1. Für die Kommunikation per E-Mail hat der Sportkreis Esslingen e.V. einen sportkreiseigenen E-Mail-Account, der im Rahmen der sportkreisinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist.

2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.


§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

Alle Personen im Sportkreis Esslingen e.V., die Umgang mit personenbezogenen Daten haben, sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten förmlich zu verpflichten; hierzu zählen insbesondere die Mitglieder des Sportkreispräsidiums und des Sportkreisrats, Mitarbeiter, Abteilungs-, Übungs- sowie Veranstaltungsleiter.


§ 8 Datenschutzbeauftragte Person

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen im Sportkreis Esslingen e.V. vor, hat er einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Die Auswahl und Benennung obliegt dem Vorstand nach § 26 BGB. Der Vorstand hat sicherzustellen, dass die benannte Person über die erforderliche Fachkunde verfügt. Vorrangig ist ein interner Datenschutzbeauftragter zu benennen.


§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten

1. Der Sportkreis Esslingen e.V. unterhält zentrale Auftritte im Internet. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit. Änderungen nehmen ausschließlich der Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit, der Ressortleiter Allgemeine Verwaltung und/oder der Administrator vor.

2. Der Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.

3. Im Sportkreis Esslingen e.V. gilt insbesondere:
• Gliederungen des Sportkreises bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z.B. Homepage, Facebook, Twitter) der ausdrücklichen Genehmigung des Vorstands nach § 26 BGB.
• Für den Betrieb eines Internetauftritts haben die Gliederungen Verantwortliche zu benennen, denen gegenüber der jeweilige Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit weisungsbefugt ist.
• Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen des Ressortleiters Öffentlichkeitsarbeit, kann der Vorstand nach § 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands nach § 26 BGB ist unanfechtbar.


§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung

1. Alle Mitarbeiter des Sportkreis Esslingen e.V. dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben und Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, - nutzung oder -weitergabe ist untersagt. Diese Vorgabe besteht auch über das Ausscheiden aus dem Sportkreis Esslingen e.V. hinaus.

2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.


§ 11 Rechte der betroffenen Personen

1. Jede Person hat das Recht auf Auskunftserteilung der zu seiner Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO), auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO) und Sperrung oder auch Einschränkung der Verarbeitung einzelner personenbezogener Daten (Art. 18 DS-GVO). Zudem das Recht auf Widerruf der Einwilligung zur Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) und Widerspruch bei unzumutbarer Datenverarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie das Recht, seine Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.

2. Jede Person kann seine erteilten Datenschutzeinwilligungen und Erklärungen jederzeit widerrufen. Durch den erfolgten Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der durch Einwilligung bisher und bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der Daten nicht berührt.

Stand: 14.10.2022

Präsidentin Margot Kemmler


Bekanntmachung von Veränderungen

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit Sie stets den aktuellen rechtlichen und gesetzlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

Sportkreis Esslingen e. V.
Plochinger Straße 97
73730 Esslingen
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Rechtsfragen

Übungsleiter:

- Rechtsfragen des WLSB 

 

 

 

 

 

Impressum

Impressum

Angaben zur allgemeinen Informationspflicht gemäß

§ 5 Telemediengesetz (TMG) und § 55 des Staatsvetrages für Rundfunk und Telemedien (RStV):

Sportkreis Esslingen
Plochinger Str. 97
73730 Esslingen
Fon: 0049 - 711 -31 18 64
Fax: 0049 - 711 -31 31 45
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.sportkreis-esslingen.de

Vertreten durch: Margot Kemmler

Registergericht: Amtsgericht Esslingen
Registernummer: VR 1350
Steuernummer: 59338/10013

Bankverbindungen
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
IBAN DE65611500200000256500
BIC ESSLDE66XXX

Volksbank Esslingen
IBAN DE56611901100260986003
BIC GENODES1ESS

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Ihr Sportkreisjugend-Team

Jugendordnung Sportkreis Esslingen

 

Sportkreisjugend Esslingen Jugendordnung

 

  1. Name und Mitgliedschaft
Alle Mitglieder bis 23 Jahre in Sportvereinen, die dem Sportkreis Esslingen angehören, sowie alle unmittelbar in der Vereins- und Fachverbandsjugendarbeit tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden die Sportkreisjugend (SKJ) im Sportkreis Esslingen.
  1. Aufgaben und Ziele
Die Sportkreisjugend ist jugend- und gesellschaftspolitisch aktiv. Sie will jungen Menschen ermöglichen, in zeitgemäßen Gemeinschaften Sport zu treiben, die Jugendarbeit in Sportvereinen und –verbänden unterstützen, freizeitsportliche Betätigungen fördern, freizeitkulturelle Angebote bereitstellen und das gesellschaftspolitische Engagement anzuregen, um damit zur Persönlichkeitsbildung junger Menschen beizutragen. Die Sportkreisjugend vertritt die gemeinsamen Interessen aller Mitglieder und führt ihre Geschäfte eigenverantwortlich und selbständig.
  1. Sportkreisjugendtag
Der Sportkreisjugendtag ist das oberste Organ der SKF. Sie tritt ab 2010 alle 2 Jahre vor dem Sportkreistag zusammen und wählt die Sportkreisjugendleitung.Diese besteht aus:
- dem/der SportkreisjugendleiterIn
- bis zu drei Stellvertreter/Innen, wovon eine Person für das Finanz- und Zuschusswesen
 zuständig ist.
- dem/der SportkreisjugendsprecherIn (Alter bis 25 Jahre)
- sowie weiteren Beisitzern/innen.Die Mitglieder der Sportkreisjugendleitung werden für 2 Jahre gewählt. Der/die Jugendsprecher darf bei seiner/ihrer Wahl das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Jeder Verein und jeder Fachverband hat beim Sportkreisjugendtag drei Stimmen. Mindestens eine dieser drei Stimmen muss durch eine Person unter 25 Jahren abgegeben werden. Jedes Mitglied der Sportkreisjugendleitung hat eine Stimme.
  1. Sportkreisjugendleitung
Der/die SKJ-LeiterIn ist stimmberechtigtes Mitglied im Sportkreisvorstand und vertritt die SKJ nach innen und außen. Er/Sie leitet die SKJ-Sitzungen, bei denen die Jugendarbeit geplant, vorbereitet, koordiniert und beschlossen wird. Die Sportkreisjugendleitung wählt aus ihren Reihen eine/n stimmberechtigten Vertreter/In in den Sportkreisausschuss. Die Sportkreisjugendleitung kann für besondere Aufgaben Mitarbeiter/innen berufen, deren Tätigkeit mit der Erledigung der gestellten Aufgaben endet.
  1. Finanzen
Die SKJ wirtschaftet eigenverantwortlich. Sie ist verantwortlicher Empfänger der Zuschüsse für jugendpflegerische Maßnahmen. Die SKJ-Kasse wird vom Finanzreferenten geführt. Jährlich ist ein Haushaltsplan zu erstellen und eine Jahresabrechnung durchzuführen, die mit der Kasse des Sportkreises abzustimmen ist.
  1. Gültigkeit
Die Jugendordnung ist Teil der Satzung des Sportkreises. Sie muss vom SKJ-Tag mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Die Jugendordnung bzw. eine Änderung derselben tritt mit der Bestätigung durch den Sportkreisausschuss in Kraft.
  1. Sonstige Bestimmungen
Für Einberufungen, Beschlussfähigkeit, Wahlen, Anträge usw. gelten sinngemäß die Bestimmungen der Jugendordnung der Württembergischen Sportjugend (§§ 5.5 und §§ 5.6)

Esslingen, den 19.10.2007

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